Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe SchülerInnen,

uns hat die Allgemeinverfügung des MAGS erreicht.

Danach tritt die Regelung des § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 IfSG über die Beschränkungen bei einem Schwellenwert von 165 – und auch damit die Schließung der Schulen – mit Wirkung vom 07.05.2021 0.00 Uhr außer Kraft.

Nach der Corona-Betreuungsverordnung kann am kommenden Montag, den 10.05.2021 wieder mit dem Wechselunterricht begonnen werden.

Wir starten in allen Klassen mit der Gruppe A.

Wir wünschen Ihnen ein erholsames Wochenende und hoffen auf einen reibungslosen Unterrichtstart am Montag.

Die Schulleitung